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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)  im FloristShop der Fleurop AG

§ 1. Allgemeines

(1) Für alle Geschäfte, im Rahmen des Einkaufs im FloristShop der Fleurop AG (nachfolgend „Fleurop“ genannt) gelten die nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt).

(2) Alle Angebote richten sich darüber hinaus ausschließlich an Unternehmen (nachfolgend „Käufer“ genannt).

(3) Soweit nicht anders vereinbart, gelten diese AGB auch für künftige Bestellungen des Käufers in der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung im FloristShop veröffentlichten Fassung, bei denen die AGB nicht ausdrücklich noch einmal einbezogen werden.

§ 2. Angebot, Auftrag und Preise

(1) Die Präsentation von Waren im Merkurportal stellt kein rechtlich verbindliches Angebot von Fleurop zum Vertragsschluss dar, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer, ein Angebot abzugeben. Angebote können grundsätzlich von Käufern aus dem In- und Ausland abgegeben werden, mit Ausnahme von Produkten mit individuellem Druck, die nur aus dem Inland bestellt werden können. Ein Vertrag zwischen Fleurop und dem Käufer kommt zustande durch ein mit der Bestellung abgegebenes Angebot und dessen Annahme durch Fleurop durch eine Bestellbestätigung in Textform oder, wenn der Käufer keine Bestellbestätigung erhält, durch die Lieferung der Ware.

(2) Bestellungen können direkt im Merkurportal, aber auch telefonisch, in Textform oder schriftlich übermittelt werden.

(3) Bei telefonischen Bestellungen hat der Käufer die Angaben in der Bestätigung unverzüglich zu überprüfen. Unerhebliche Abweichungen, von der telefonischen Bestellung, die aus der Bestellbestätigung erkennbar sind und bei denen Fleurop redlicherweise mit dem Einverständnis des Empfängers rechnen konnte, werden wirksamer Vertragsbestandteil, soweit der Käufer nicht innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der Bestellbestätigung in Textform widerspricht. Fleurop weist den Käufer darauf hin, dass telefonische Bestellungen die Gefahr von Missverständnissen bergen und Fleurop eine Online-Bestellung oder eine Bestellung in Textform bevorzugt.

(4) Kleinere Abweichungen hinsichtlich der angegebenen oder dargestellten Produkteigenschaften, wie etwa der Farbe oder der Maße, stellen keine Änderungen des Leistungsgegenstands dar, sofern diese Abweichungen produktionsbedingt sind, sich im Rahmen des Üblichen bewegen und dem Vertragsgegner zumutbar sind.

(5) Alle Preise sind netto zzgl. Transport- und Verpackungskosten sowie der am Tage der Verrechnung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Lieferungen an Käufer im Ausland wird keine Mehrwertsteuer berechnet, sofern sie Fleurop eine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer mitteilen und die Steuer tatsächlich nach den jeweils anwendbaren Steuervorschriften nicht abzuführen ist.

§ 3. Versand und Lieferung

(1)
Neuerungen im Versandservice ab dem 13. Mai 2024 

DHL         
Premium Versand nur 8,99 €
Express (1. Paket) nur 29 €
jedes weitere Expresspaket 15,99 €

GLS
Standard Versand nur 6,99 €
Garantie 24 (pro Paket) nur 11,99 €


Ab dem 1.6.2021 ist die Lieferung ab einem Einkaufswert von 300,00€ netto versandkostenfrei (Standardversandkosten), exklusive Sperrgut- und Expresskosten.

(2) Produkte mit individuellem Druck werden erst nach Ihrer Bestellung gefertigt und anschließend umgehend versandt. Der Käufer sollte dies bei seiner Disposition beachten und frühzeitig bestellen.

(3) Die Versendung erfolgt durch ein selbständiges Transportunternehmen. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware auf den Käufer über. Fleurop haftet nicht für Transportschäden und Transportverzögerungen, es sei denn, Fleurop hat den Schaden zu vertreten, etwa bei einer fehlerhaften Verpackung. In diesem Fall finden die Haftungsregelungen unter §  7 Anwendung.

§ 4. Abrechnung

(1) Der Rechnungsbetrag wird per Lastschrift eingezogen.
(2) Fleurop behält sich vor, in begründeten Fällen den Versand der bestellten Artikel von einer vorangegangenen Leistungserbringung des Kunden abhängig zu machen. Der Versand der bestellten Artikel erfolgt in diesen Fällen unmittelbar nach Zahlungseingang (Vorkasse). Ein begründeter Fall liegt insbesondere vor bei Erstbestellungen oder, wenn es bei vorangegangenen Käufen zu einem Zahlungsausfall oder zu einer nicht unerheblichen Zahlungsverzögerung gekommen ist oder wenn Waren in erheblichem Wert bestellt werden.

§ 5. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen von Fleurop aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Fleurop. Auf Verlangen des Käufers ist Fleurop verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert unserer offenen Forderungen gegen den Käufer um mehr als 20% übersteigt. Fleurop ist berechtigt, die freizugebenden Sicherheiten auswählen.

(2) Verkauft der Käufer die noch im Eigentum der Fleurop stehende Ware, tritt der Käufer bereits jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf bis zur Höhe des an Fleurop zu zahlenden Kaufpreises zuzüglich eines Aufschlags von 20% an Fleurop ab. Fleurop ermächtigt den Kunden hiermit, die so abgetretenen Forderungen im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einzuziehen, wobei Fleurop diese Ermächtigung im Fall des Zahlungsverzugs seitens des Kunden jederzeit widerrufen kann.



§ 6.  Mängel

(1) Der Käufer hat offensichtliche Mängel binnen 14 Kalendertagen seit Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel hat der Käufer binnen 14 Kalendertagen ab Entdeckung des Mangels anzuzeigen. Den Tag der Entdeckung hat der Käufer im Streitfalle nachzuweisen. Bei Verletzung der Mitteilungspflicht ist der Käufer in Bezug auf den betroffenen Mangel mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

(2) Verlangt der Käufer Nacherfüllung, so kann Fleurop nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder mangelfreien Ersatz liefern. Im Falle der Nachlieferung wird Fleurop binnen 14 Tagen dem Käufer mangelfreien Ersatz liefern. Sind beide Arten der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, kann Fleurop die Nacherfüllung unbeschadet des § 275 BGB (Unmöglichkeit der Nacherfüllung) verweigern. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt es dem Käufer vorbehalten, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche – für die die Haftungsbeschränkung gemäß § 7 dieser AGB gilt – bleiben bei Fehlschlagen der Nacherfüllung unberührt.
(3) Im Falle eines berechtigten Nacherfüllungsverlangens trägt Fleurop die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, einschließlich der Versand- und Nachnahmekosten. Der Käufer hat eine übliche und angemessene Transportart zu wählen. Übersteigen die Kosten die üblichen für einen derartigen Transport entstehenden Kosten und wäre dem Käufer eine günstigere Transportvariante zumutbar gewesen, hat der Käufer den Differenzbetrag selbst zu tragen. War das Nacherfüllungsverlangen nicht berechtigt, hat der Käufer eine Pauschale von 25 EUR zu zahlen. Fleurop bleibt der Nachweis gestattet, dass höhere Kosten entstanden sind (insbesondere Prüf- und Transportkosten), dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass der Überprüfungsaufwand überhaupt nicht entstanden ist oder niedriger war.
(4) Erklärt sich Fleurop aus Kulanz zu einem Umtausch oder zur Rücknahme von nicht mangelhaften Waren bereit, erfolgen die Rücksendung und die erneute Zusendung auf Kosten des Käufers. Umtausch und Rücknahme sind in diesem Fall nur bei unbeschädigten Waren in Originalverpackung möglich. Bei personalisierten Artikeln sind ein Umtausch oder eine Rücknahme aus Kulanz ausgeschlossen.


(5) Gewährleistungsansprüche für Sachmängel verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Sache.



§ 7. Haftung

(1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Hierzu zählen u.a. Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, Vermögensschäden, entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Informationsverlust, fehlerhafte Beratung, Ersatzvorbereitungen oder der Verlust von Daten.
(2) Der Haftungsausschluss nach Abs. 1 gilt nicht
(a)          für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Fleurop oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
(b)          für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der VertragsKäufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist dabei – auch im Falle einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung – jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jede Vertragspartei aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste,
(c)          für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Fleurop oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
(d)          bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware,
(e)          bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Soweit die Haftung von Fleurop ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Fleurop.

8. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(2) Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Kaufmann ist, Berlin.